Wahl Download
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    Right of use

    Präambel

    Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen einen rechtsgültigen Vertrag zwischen Ihnen, Kunden von WAHL Clipper Corporation, WAHL GmbH, Lister Shearing Equipment Ltd (nachfolgend zusammen bezeichnet als: „Lizenzgeber“) und Verwender des Download-Centers (abrufbar unter: de.wahl-download-center.com), nachfolgend bezeichnet als „Lizenznehmer“, dar. Zusammen bezeichnet als Partei oder Parteien.


    Der Lizenzgeber beschäftigt sich mit der Herstellung von Haarschneidemaschinen (für Mensch und Tier), Barttrimmer, Haartrockner, Glätteisen. Er betreibt unter anderem eine Onlineplattform für Vertriebshändler (Vertriebsplattform), für die der Lizenznehmer Zugang erhalten möchte. Über diese Plattform kann der Lizenznehmer Dateien und Dokumente herunterladen, die mit Wahl Produkten in Zusammenhang stehen. Diese umfassen u.a. Marken und Logos, bei denen der Lizenzgeber selbst Inhaber ist, Marken, Logos und Kennzeichen, für die der Lizenzgeber das Recht zur Unterlizenzierung hat (insgesamt als „Lizenzmarken“ bezeichnet) und auch urheberrechtlich geschütztes Bild- und Videomaterial (zusammen: „urheberrechtlich geschütztes Material“).  Enthalten sind auch Imagerichtlinien (brand guidelines), Markennutzungsrichtlinien, Produktdatenblätter, Produktkataloge, Gebrauchsanleitungen, Servicehandbücher, Presseunterlagen, Werbeunterlagen und andere Dokumente, für die der Lizenzgeber Markenrechte und/oder Urheberrechte und/oder geschütztes und ungeschütztes Know how besitzt ((nachfolgend: „Lizenzmaterial“)



    Der Lizenzgeber möchte dem Lizenznehmer die Verwendung und Nutzung des Lizenzmaterials in Zusammenhang mit dem Vertrieb, dem Anbieten und dem Verkauf von Wahl Produkten unter bestimmten Voraussetzungen ermöglichen.



    Der Lizenznehmer beabsichtigt, das Recht zur Verwendung und Nutzung des Lizenzmaterials in Zusammenhang mit dem Vertrieb, dem Anbieten und dem Verkauf von Wahl Produkten zu erlangen 



    Daher kommen die Vertragsparteien wie folgt überein:


    Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote auf der Vertriebsplattform. Diese allgemeine Geschäftsbedingungen umfassen die Einräumung von Nutzungsrechten an dem Lizenzmaterial (wie z.B. Grafiken, Illustrationen, Film- oder Videomaterial, Audioprodukten, visuelle Darstellungen, die mit optischen, elektronischen, digitalen oder anderen Mitteln gemacht werden, einschließlich Negativen, Dias, Filmabdrucken, Ausdrucken, originalen oder digitalen Dateien oder ihre Vervielfältigungen, Bildbeschreibungen, Texte, Artikel, allgemeine Produktinformationen und Compliance-Dokumente).


    Bitte lesen Sie sich daher vor der Nutzung der Webseite und vor der Bestellung oder dem Herunterladen von Lizenzmaterial die folgenden Bedingungen sorgfältig durch und stimmen diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zu. Ohne Zustimmung zu diesen Geschäftsbedingungen darf das Lizenzmaterial nicht genutzt werden.

    I. Allgemeines

    1. Vertragsschluss

    Mit der Registrierung über die Website erklärt der Lizenznehmer sein Einverständnis mit diesen Geschäftsbedingungen. Sofern diesen Geschäftsbedingungen nicht zugestimmt wird, darf die Website nicht genutzt werden. Das Herunterladen von Lizenzmaterial gilt ebenfalls als Annahme dieser Geschäftsbedingungen.

    2. Datenschutz

    Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten, sofern sie sich auf die geschäftliche Beziehungen zum Lizenzgeber beziehen und im Zuge der Geschäftsbeziehungen zugänglich gemacht werden, von dem Lizenzgeber elektronisch gespeichert, mittels EDV verarbeitet und zu Informationszwecken genutzt werden. Der Lizenznehmer hat verschiedene Rechte bezüglich seiner personenbezogenen Daten.

    Dazu möchten wir auf unsere Datenschutzhinweise verweisen, die wir gerne kostenlos in Schriftform auf Anfrage versenden und unter www.wahlgmbh.de/index.php?Datenschutzhinweise-Wahl abrufbar sind.

    3. Registrierungspflicht

    Der Lizenznehmer ist verpflichtet, sich mit Angabe von allen relevanten Daten auf der Website zu registrieren. Sollte der Vertrag im Name eines Dritten eingegangen werden, so sind auch diese Daten vollständig im Rahmen der Registrierung anzugeben. Der Vertrag gilt erst als zustande gekommen, wenn der Lizenznehmer nach der Registrierung vom Lizenzgeber überprüft wurde und zu der Vertriebsplattform zugelassen wurde.

    4. Vertragspartner

    Diese Geschäftsbedingungen als auch jegliche sonstige Vereinbarungen gelten sowohl für den Lizenznehmer als auch für etwaige Dritte (Arbeitgeber, etc.) in deren Namen und/oder Auftrag der Lizenznehmer handelt. Auch nach Beendigung eines Auftragsverhältnisses (Arbeitsverhältnis, etc.) gelten die Geschäftsbedingungen für sämtliche Parteien fort. Ein Beauftragter (Arbeitnehmer, etc.) ist in diesem Fall jedoch nicht zur weiteren Nutzung des Lizenzmaterials berechtigt; insbesondere ist er nicht berechtigt Lizenzmaterial zu kopieren und/oder an einem anderen Arbeitsplatz zu nutzen.

    Handelt ein Lizenznehmer im Namen eines Dritten ohne von diesem ausreichend bevollmächtigt zu sein, gelten sämtliche Vereinbarungen und Bedingungen als mit dem Lizenznehmer persönlich zustande gekommen.

    5. Änderungsvorbehalt

    Der Lizenzgeber ist berechtigt, diese Geschäftsbedingungen jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu ändern. Jeder weitere Zugriff auf und die weitere Nutzung der Website nach einer solchen Änderung gilt als Zustimmung zu den geänderten Bedingungen. Es obliegt dem Lizenznehmer, sich regelmäßig über den aktuellen Stand dieser Bedingungen zu informieren. Die letzte Aktualisierung der Geschäftsbedingungen erfolgte am 26. Oktober 2022.

    Abweichende Geschäftsbedingungen gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch den Lizenzgeber. Geschäftsbedingungen des Lizenznehmers oder Dritter, auf die in Bestellformularen, Lieferbestätigungen o.Ä. oder in eigenen Dateien, Rechnern, im Internet oder entsprechenden Medien verwiesen wird, wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

    6. Abweichende Vereinbarungen



    Die hier festgeschriebenen Vertragsbedingungen sind die umfassende Grundlage von Lizenzmateriallieferungen bzw. –bereitstellungen durch den Lizenzgeber sowie deren Nutzung durch den Lizenznehmer. Mit diesem Vertrag sind alle früheren Vereinbarungen, oder Absprachen, ob mündlich oder schriftlich, ob branchenüblich oder auf früheren Geschäftsvorgängen beruhend, aufgehoben. Keine Handlung des Lizenzgebers kann als Verzicht auf die Gültigkeit einer dieser Regelungen ausgelegt werden, sofern die Verzichtserklärung nicht ausdrücklich und in Schriftform durch einen autorisierten Vertreter erfolgt.

    Teil dieser Vertragsbedingungen sind auch die „Trademark User Guidelines“ (Anhang 1) und die Richtlinien zu Markennutzung (Anhang 2).

    WAHL-GmbH_Trademark-Usage-Guidelines

    MOSER+Animal_Trademark_Guidelines_2020_DE

    WAHL_Large_Animal_Trademark_Guidelines_2020_DE

    II. Nutzungsrechte

    1. Allgemeine Bestimmungen

    a) Vertragsgegenstand

    Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer eine Nutzungslizenz, die grundsätzlich ein nicht ausschließliches (einfaches), nicht übertragbares und nicht unterlizenzfähiges, kostenloses und weltweites Nutzungsrecht an dem ausgewählten Lizenzmaterial.

    Der Lizenznehmer ist nur berechtigt, das Lizenzmaterial entsprechend der vorliegenden Bedingungen zu nutzen und erhält außer den hiermit oder im Einzelfall ausdrücklich vereinbarten Nutzungsrechten keine weiteren Rechte. Sondervereinbarungen bedürfen der Schriftform.

    b) Lizenzierung

    Die Lizenzierung erfolgt durch Annahme dieser Bedingungen und nachdem der Lizenzgeber die erfolgte Registrierung und die Eigenschaft als Kunde von Lizenzgeber geprüft hat.

    c) Verfügungen des Lizenznehmers

    Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die ihm aus diesem Vertrag zustehenden Rechte zu verpfänden oder zum Gegenstand sonstiger dinglicher Rechte zu machen.

    d) Verwendung von Lizenzmarken

    Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die Lizenzmarken nur gemäß den Regelungen der Imagerichtlinien (Anhang 1) und Markennutzungsrichtlinien (Anhang 2) zu verwenden. Insbesondere verpflichtet er sich, die Lizenzmarken nur in der eingetragenen Form zu benutzen. Insbesondere hat der Lizenznehmer die Lizenzmarken in der farblichen Gestaltung zu benutzen, wie sie bei den Ämtern registriert sind. Für die Zwecke dieses Vertrags gilt die Benutzung der Lizenzmarken in einer Form, die von der Eintragung abweicht, auch dann nicht als zulässige Benutzungsform im Sinne dieses Vertrages, wenn die Abweichungen den kennzeichnenden Charakter der Lizenzmarken nicht verändern. Der Lizenznehmer ist soweit technisch möglich, verpflichtet, bei der schriftlichen Benutzung der Lizenzmarken einen Lizenzvermerk anzubringen. Soweit nicht im Einzelfall durch besondere Umstände Abweichungen gerechtfertigt sind, hat der Lizenzvermerk durch Verwendung des Symbols ® und einer Fußnote zu erfolgen, in der erläutert wird, dass die Lizenzmarken eingetragene Marken des Lizenzgebers sind. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, weder direkt noch indirekt
    1. Handelsnamen, Marken oder Domainnamen, die Bestandteile der Lizenzmarken zur Gänze oder teilweise enthalten oder die auf den Lizenzmarken basieren, zu verwenden, oder diese in irgendeiner Weise zu schützen;
    2. Lizenzmarken als Teil einer Unternehmensbezeichnung oder eines Handelsnamens, oder als Bestandteil in offensichtlichem Zusammenhang mit seinem Unternehmensnamen zu verwenden;
    3. Lizenzmarken in Zusammenhang mit nicht autorisierten Produkten oder Dienstleistungen zu verwenden.

    e) Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Material

    Der Lizenznehmer verpflichtet sich, das urheberrechtlich geschützte Material ausschließlich in Zusammenhang mit den entsprechenden Wahl‑Produkten zu verwenden, um diese anzubieten, zu bewerben, zu vertreiben oder zu verkaufen.

    Der Lizenznehmer verpflichtet sich, das urheberrechtlich geschützte Material ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch den Lizenzgeber weder zu verändern noch zu modifizieren.

    Unter Hinweis auf § 13 UrhG ist bei jeder Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Material ein Firmen- und Urhebervermerk anzubringen, in einer Weise, dass kein Zweifel an der Zuordnung zum jeweiligen Lizenzmaterial bestehen kann. Sammelbildhinweise sind grundsätzlich zulässig, außer dies wird seitens des Lizenzgebers ausdrücklich schriftlich ausgeschlossen.

    Diese Regelungen gelten ausdrücklich auch für Werbung, Einblendungen in Fernsehsendungen und Filmen oder anderen Medien, falls keine ausdrückliche, schriftliche Sondervereinbarung getroffen wurde.

    f) Rechte Dritter

    Übertragen wird grundsätzlich nur das urheberrechtliche und markenrechtliche Nutzungsrecht am jeweiligen Lizenzmaterial, insbesondere das fotografische Urheberrecht an der jeweiligen Fotografie bzw. das filmische Urheberrecht am jeweiligen Filmmaterial.

    Nicht enthalten ist grundsätzlich eine Freigabe oder Zustimmung zur Nutzung abgebildeter Personen, Namen, Waren- oder Markenzeichen, von denen der Lizenzgeber nicht Inhaber ist, Dekorationen oder künstlerische Gestaltungen.

    Sofern Personen auf dem Lizenzmaterial abgebildet sind, sind auf Anfrage grundsätzliche Einverständniserklärungen (Model Releases) erhältlich, wobei die jeweiligen Personennamen zum Schutz der Privatsphäre der abgebildeten Personen unkenntlich gemacht werden.

    Die Veröffentlichung von Abbildungen bekannter Persönlichkeiten kann nur unter Angabe von deren Namen erfolgen. Etwaige entgegenstehende Interessen des oder der Abgebildeten im Sinne des § 23 Abs. 2 Kunsturhebergesetz (KUG) sind vom Verwender zu beachten.

    Soweit das Vorhandensein sowie die Gültigkeit einer Freigabe durch den Lizenzgeber nicht schriftlich bestätigt wurde, hat der Lizenznehmer den  Lizenzgeber von allen Forderungen Dritter, die sich aus der jeweiligen Verwendung des Lizenzmaterials ergeben, freizustellen bzw. schadlos zu halten.

    g) Vereinbarung zu beschränkten Unterlizenzen

    Ohne schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers ist der Lizenznehmer nicht berechtigt, seine vertragsgemäßen Rechte unterzulizenzieren, oder seinen Kunden und Vetriebspartnern zu erlauben, direkt oder indirekt die  Lizenzmarken oder das urheberrechtlich geschützte Material auf der Vetriebsplattform zu verwenden. Der Lizenznehmer darf Unterlizenzen an mit ihm sich in einem Geschäftsverhältnis befindlichen Unternehmen oder Kunden vergeben, sofern er diese unter der Rubrik „Unterlizenzen“ unter www.wahl-download-center.com listet und aktualisiert.

    Der Unterlizenznehmer hat sich seinerseits gegenüber dem Lizenznehmer zu verpflichten, durch die Bedingungen dieses Vertrages gebunden zu sein und die Bedingungen einzuhalten.

    Im Falle der Erteilung einer Unterlizenz ist der Lizenznehmer verpflichtet, dem Lizenzgeber unverzüglich nach Vertragsschluss eine Kopie des Unterlizenzvertrages zu überlassen.

    Der Lizenznehmer als Unterlizenzgeber ist nicht berechtigt, bei Verstößen des Unterlizenznehmers gegen Bestimmungen des Unterlizenzvertrages Ansprüche geltend zu machen, es sei denn der Lizenzgeber hat seine vorherige schriftliche Zustimmung erteilt. Das Recht des Lizenznehmers als Unterlizenzgebers gegen den Unterlizenznehmer wegen der schuldrechtlichen Verletzung des Unterlizenzvertrages vorzugehen, bleibt unberührt.

    h) Zweitrecht, Exklusivrechte

    Dem Lizenzgeber bleibt die Übertragung von Zweitrechten an Verwaltungsgesellschaften ausdrücklich vorbehalten.

    Mit der Nutzungslizenz werden grundsätzlich keine exklusiven Nutzungsrechte eingeräumt (vgl. oben). Exklusivrechte müssen beim Erwerb von Nutzungsrechten angefragt und in der Nutzungslizenz ausdrücklich gewährt werden.

    i) Eigentumsvorbehalt

    Das gesamte Lizenzmaterial ist urheber- und markenrechtlich geschützt. Geliefertes oder elektronisch übermitteltes Lizenzmaterial bleibt stets Eigentum des Lizenzgebers und/oder deren Lizenzgebern und wird ausschließlich zum Erwerb von Nutzungsrechten im Sinne des Urheber- bzw. Markenrechts zur Verfügung gestellt.

    2. Allgemeine Verfügungs- und Nutzungsbeschränkungen

    a) Pressekodex

    Der Lizenznehmer ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex) verpflichtet. Der Lizenznehmer trägt die Verantwortung für die Betextung.

    b) Entstellungen, Veränderungen, etc.

    Eine Entstellung des Lizenzmaterials durch Abzeichnen, Nachfotografieren, Fotocomposing oder elektronische Hilfsmittel ist nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

    Fremde Verwendungen und Verfälschungen/Veränderungen in Bild und Wort sowie Verwendungen, die zur Herabwürdigung abgebildeter Personen führen können oder einen pornographischen, diffamierenden, verleumderischen oder in sonstiger Form unrechtmäßigen oder sittenwidrigen Zusammenhang herstellen, sind unzulässig und machen den Lizenznehmer schadensersatzpflichtig. Ferner hat der Lizenznehmer in einem solchen Fall dem Lizenzgeber von jeglicher Inanspruchnahme der verletzten Personen und/oder sonstiger Dritter freizuhalten.

    Für eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts abgebildeter Personen oder des Urheberrechts der Autoren des Lizenzmaterials durch eine Abrede widrige oder sinnentstellende Verwendung in Bild und/oder Text übernimmt der Lizenzgeber keine Haftung. Bei Verletzung solcher Rechte ist allein der Lizenznehmer etwaigen Dritten gegenüber schadensersatzpflichtig und auch verpflichtet den Lizenzgeber von derartigen Ansprüchen freizustellen.

    Eigenschaften oder Elemente einer Datei dürfen nicht verändert, manipuliert, unkenntlich gemacht oder entfernt werden. Für jedes überlassene Lizenzmaterial hat der Lizenznehmer dafür zu sorgen, dass es wie in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmt verwendet wird.

    c) Unberechtigte Vervielfältigung bzw. Weitergabe

    Die Weitergabe des Lizenzmaterials oder die Weitergabe von Nachdruckrechten an Dritte ist nicht gestattet Ebenso sind Vervielfältigungen, Reproduktionen und Vergrößerungen für Archivzwecke des Bestellers sowie die Weitergabe derselben an Dritte nicht gestattet. Ausgenommen sind die Unterlizenzierung gemäß II. 1. g).

    III. Gewährleistung; Haftung

    1. Garantie

    Der Lizenzgeber garantiert für die Dauer von 30 Tagen ab Lieferung, dass das geleiferte oder elektronisch übermittelte Lizenzmaterial frei von Material- oder Bearbeitungsfehlern ist.

    2. Nacherfüllung

    Im Falle berechtigter Beanstandungen hat der Lizenznehmer das Recht auf Ersatzlieferung. Der Lizenznehmer kann erst nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag geltend machen.

    3. Überprüfungspflichten

    Der Lizenznehmer ist verpflichtet, das gelieferte oder elektronisch übermittelte Lizenzmaterial unverzüglich nach Zugang und bereits vor einer etwaigen Weiterverwendung zu überprüfen.

    Berechtigte Beanstandungen sind innerhalb von einer Woche nach Zugang des Lizenzmaterials beim Lizenznehmer und auf Anforderung des Lizenzgebers binnen einer weiteren Woche in schriftlicher Form mitzuteilen. Unterbleibt eine Mitteilung, entfällt jede Haftung des Lizenzgebers für eventuell bereits entstandene oder entstehende Schäden.

    4. Gewährleistungsbeschränkung

    Der Lizenzgeber übernimmt keinerlei weitere Garantie, weder ausdrücklich noch durch schlüssiges Handeln, und schließt jegliche Gewährleistung für die wirtschaftliche Verwertbarkeit, Qualität und Eignung des Lizenzmaterials für bestimmte Verwendungszwecke oder die Kompatibilität mit Computern und anderen technischem Gerät aus. Im Übrigen haftet der Lizenzgeber nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht worden sind. Gegenüber Kaufleuten ist auch die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

    5. Haftungsbeschränkung bei exklusiver Lizenzierung

    Wurde Lizenzmaterial, für das eine exklusive Nutzungslizenz erteilt wurde, aufgrund eines vom Lizenzgeber zu vertretenden Umstands für einen anderen, mit exklusiver Nutzung kollidierenden Zweck zur Verfügung gestellt, so beschränkt sich die Haftung von Lizenzgeber maximal auf die Höhe des für die Nutzung des betreffenden Lizenzmaterials üblichen Nutzungshonorars. Die Höhe kann von den ordentlichen Gerichten überprüft werden.
    Die vorliegende Website enthält Verknüpfungen („Links“) zu anderen Websites, deren Inhalte und Funktionen nicht vom Lizenzgeber bestimmt werden. Der Lizenzgeber schließt jedwede Haftung für die Inhalte und Funktionen solcher Websites oder für eventuelle Verluste, die durch die Nutzung solcher Websites entstehen können, ausdrücklich aus. Bei der Nutzung dieser Websites verzichtet der Lizenznehmer auf jegliche Ansprüche gegen Lizenzgeber.

    7. Allgemeine Haftungsfreistellung; Haftung des Lizenznehmers

    Der Lizenznehmer verpflichtet sich, den Lizenzgeber und schadlos zu halten gegenüber allen Forderungen, Ansprüchen, Kosten und Ausgaben, einschließlich erforderlicher Anwalts- und Gerichtskosten, die aus der Missachtung der Bestimmungen dieses Vertrags durch den Lizenznehmer, der Abrede widrigen Nutzung oder Veränderung von Bildern oder Marken oder der Abrede widrigen Verbindung bzw. Kombination von Bildern oder Marken mit anderem Material resultieren.

    Im Fall der unberechtigten Verwendung, Entstellung oder Weitergabe des gelieferten oder elektronisch übermittelten Lizenzmaterials, der unberechtigten Einräumung von Rechten an Dritte sowie der unberechtigten Fertigung von Vervielfältigungsstücken, Reproduktionen und/oder Vergrößerungen für Archivzwecke des Lizenznehmers sowie der Weitergabe derselben an Dritte verpflichtet sich der Lizenznehmer unbeschadet der Geltendmachung von weiteren Schadensersatzansprüchen durch den Lizenzgeber zur Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes in Höhe des fünffachen des üblichen Nutzungshonorars. Das übliche Nutzungshonorar wird von dem Lizenzgeber mitgeteilt und ist durch die ordentlichen Gerichte überprüfbar. Dem Lizenznehmer steht es frei, einen geringeren Schaden nachzuweisen.

    Unterbleibt die Namensnennung gem. den Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen (Einzel- oder Sammelhinweise), so hat der Lizenzgeber einen Anspruch auf Schadensersatz in Form des Zuschlags von einhundert Prozent zum jeweiligen Nutzungshonorar. Der Lizenznehmer hat Lizenzgeber von aus der Unterlassung eines hinreichenden Urhebervermerks resultierenden Ansprüchen Dritten freizustellen.

    Durch die Leistung von Schadensersatz erwirbt der Lizenznehmer weder Eigentum noch sonstige Rechte am Lizenzmaterial des Lizenzgebers.

    8. Weitergabe von Rechten an Dritte

    Die Rechte aus diesem Vertrag gelten auch für etwaige Rechtsnachfolger der Vertragsparteien. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die Verpflichtungen aus diesem Vertrag auch ihren jeweiligen Rechtsnachfolgern und den im Sinne des AktG verbundenen Unternehmen aufzuerlegen.

    IV. Sonstiges

    1. Nichtangriffsklausel

    Der Lizenznehmer verpflichtet sich, aus der Benutzung der Lizenzmarken gegen den Lizenzgeber keine Rechte herzuleiten, die Lizenzmarken anzugreifen, oder Angriffe Dritter anzuregen oder zu unterstützen und Neueintragungen der Lizenzmarken zu dulden.

    2. Vertragsbeendigung

    a) außerordentliche Kündigung

    Eingeräumte Lizenzen können von dem Lizenzgeber fristlos gekündigt werden, sofern der Lizenznehmer gegen die vorliegenden Bestimmungen verstößt oder Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens stellt und es unterlässt, diesen Verstoß innerhalb von fünfzehn (15) Arbeitstagen nach Erhalt der Mitteilung über diesen Verstoß zu beseitigen.

    Im Falle der fristlosen Kündigung hat der Lizenznehmer unverzüglich die Verwendung des Lizenzmaterials einzustellen, ihm vorliegende Originale sowie Kopien an Lizenzgeber zurückzusenden und alle elektronischen Vervielfältigungsstücke zu löschen bzw. zu vernichten.

    b) ordentliche Kündigung

    Grundsätzlich endet der Vertrag mit der schriftlichen Kündigung durch eine oder durch beide Parteien.

    Jede Vertragspartei kann jederzeit diesen Vertrag unter Wahrung einer Frist von wenigstens dreißig (30) Kalendertagen schriftlich beenden. Dabei ist Textform ausreichend.

    Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die Verwendung und Nutzung von Lizenzmarken oder urheberrechtlich geschütztem Material zum Zeitpunkt des Vertragsendes oder Wirksamwerden der Vertragsbeendigung unverzüglich einzustellen.

    3. Anwendbares Recht

    Die Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN Kaufrechts.

    4. Gerichtsstand; Erfüllungsort

    Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, ausschließlich München. Unbeschadet hiervon hat der Lizenzgeber jedoch das Recht, alle erforderlichen rechtlichen Schritte oder Verfahren auch vor einem gesetzlich zuständigen ausländischen Gericht einzuleiten, falls eine solche Vorgehensweise nach der Einschätzung des Lizenzgebers erforderlich oder wünschenswert ist.

    5. Unwirksame Klauseln

    Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Regelungen unwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Regelungen hiervon nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung ist nach Treu und Glauben durch eine zulässige oder wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem Willen der Parteien oder dem wirtschaftlich beabsichtigten Erfolg am nächsten kommt.